Beitragstransparenz beim ASV Senden

Einige Punkte der jüngsten Mitgliederbefragung, die den Gesamtverein des ASV betreffen, wurden im Vorstand bereits besprochen und sollen hinsichtlich der Entscheidungen hier bereits festgehalten werden. Eines dieser Themen:

Mangelnde Beitragstransparenz

Die allgemeinen Mitgliedsbeiträge sind auf der Homepage nachzulesen und werden im Veränderungsfall immer über die Mitgliederversammlung festgelegt. Veränderungen ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung gibt es nicht.

Anders ist es bei den spartenbezogenen Mitgliedsbeiträgen. In der Vereinssatzung heißt es: „Die Abteilungen können im Rahmen der ihnen eingeräumten organisatorischen und finanziellen Selbständigkeit zusätzliche Abteilungsgelder erheben“. In Konsequenz heißt das, dass es zwei Möglichkeiten der Beitragsveränderungen gibt: a) Kinder und Jugendliche zahlen geringere Beiträge als Erwachsene. Ändert sich der Altersstatus eines Mitglieds, erhöht sich automatisch der Mitgliedsbeitrag. b) Die Sportart (Abteilung, Sparte) verändert in ihrer Abteilungssitzung per Beschluss die Zusatzbeiträge, so dass die ASV-Geschäftsstelle auch hier Beitragsänderungen vornehmen muss.

Derzeit ist es noch so, dass diese Änderungen seitens der Geschäftsstelle aus Zeitkapazitätsgründen nicht bei den Mitgliedern per E-Mail o.ä. angekündigt wird. Die Geschäftsstelle ist im Moment dabei, eine neue Mitgliederverwaltungssoftware einzuführen, mithilfe derer wir eine Änderung anstreben. Einer Beitragserhöhung – egal aus welchem Grund – soll seitens der Geschäftsstelle vereinfacht durchgeführt werden können.

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