Beitragsordnung des ASV Senden Turn- und Hallensport e.V.
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Bei Eintritt / Austritt während des Kalenderjahres sind sie anteilig nach Anzahl der angefangenen Monate zu entrichten.
Der Jahresbeitrag beträgt: |
Euro |
|
Abteilungsgelder |
|
|
|
|
Familien |
250,00 |
|
|
Erw. |
Jug. |
Kind |
Mini |
Erwachsene |
144,00 |
|
Badminton |
36,00 |
36,00 |
36,00 |
|
Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, |
96,00 |
|
Handball |
90,00 |
120,00 |
120,00 |
80,00 |
Kinder unter 14 Jahren |
72,00 |
|
Karate |
30,00 |
20,00 |
20,00 |
|
Bezieher von SGB II, SGB XII (keine weiteren Abteilungsgelder) |
12,00 |
|
Volleyball |
72,00 |
(Mitglieder von Mannschaften, die am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen zahlen altersunabhängig EURO 156,00
|
36,00 |
(Stand 2018)
Zahlungsweise:
Die Beiträge und Abteilungsgelder sind jährlich im Voraus zum 01.03. eines jeden Jahres fällig; bei Eintritt während des Kalenderjahres innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Mitgliedschaft.
Die Beiträge werden bei Erteilung eines SEPA- Mandates vom Konto des Mitglieds zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.
Mitglieder ohne SEPA Mandat zahlen einen um 5 Euro erhöhten Beitrag als gesonderten Verwaltungsbeitrag. Sie erhalten jeweils zum Fälligkeitstermin eine Beitragsrechnung.
Familienermäßigung:
Als Familie gelten ein Ehepaar mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Als Familie gelten auch zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben.
Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren gelten auch als Familie.
Sämtliche Änderungen der persönlichen Daten und/oder Wechsel in den einzelnen Abteilungen sind der Geschäftsstelle bitte unverzüglich mitzuteilen.
Kündigung:
Ist zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres möglich. Sie ist spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Austrittsdatum in schriftlicher Form der Geschäftsstelle (ASV Senden, Postfach 1247, 48303 Senden) mitzuteilen. Bei Kündigungen zum 30.06. wird die Hälfte der Beiträge erstattet. Eine Bestätigung wird nur erteilt, wenn der Kündigung ein Freiumschlag beigelegen hat.