Schutzkonzept im Entwurfsstatus fertiggestellt
Der ASV ist als eingetragener Verein verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport zu entwickeln.
In dieser Kategorie informiert der Vorstand umfassend über Maßnahmen, die der ASV Senden zur Verbesserung des Vereinslebens aufgreift.
Der ASV ist als eingetragener Verein verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport zu entwickeln.
Dieser Punkt wurde in der Befragung häufig genannt und zielt auf die abteilungsübergreifende Kommunikation hin. Der Wunsch nach Anerkennung und Akzeptanz sind hier die Themen, die offensichtlich werden. Zudem sollen die Leistungen, die im Verein gebracht werden, auch honoriert werden.
Die allgemeinen Mitgliedsbeiträge sind auf der Homepage nachzulesen und werden im Veränderungsfall immer über die Mitgliederversammlung festgelegt. Veränderungen ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung gibt es nicht.
Dieser Punkt ist mehrfach in verschiedenen Kontexten genannt worden und betrifft Kritik an der Vereinsorganisation oder aber auch bei Meldungen, die in Richtung Mobbing oder mögliche Belästigung gehen können.
Bei Vereinseintritt bekommt jedes neue Mitglied per E-Mail ein Begrüßungsschreiben, das die Vereinszugehörigkeit einleitet. Mit dem Schreiben ist auch ein Link zur Homepage sowie der technischen Möglichkeit, sich für den ASV-Newsletter anzumelden, verbunden.
Dieser Punkt wird häufig genannt und zielt auf die abteilungsübergreifende Kommunikation hin. Der Wunsch nach Anerkennung und Akzeptanz sind hier die Themen, die offensichtlich werden.